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Weitere Fördermöglichkeiten

Für Ihre berufliche Weiterentwicklung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Förderwege. Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht, wie diese Optionen grundsätzlich funktionieren.

Kompass-Förderung

Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen von Programmen wie der „Kompass-Förderung“ finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen zu erhalten. Ob eine Förderung im Einzelfall möglich ist, wird durch ein Beratungsgespräch mit einer autorisierten Kompass-Beratungsstelle festgestellt. Erst nach dieser Beratung kann beurteilt werden, ob und in welchem Umfang ein Förderanspruch besteht.

Hinweis: Wir dürfen keine aktive Zusage zur Förderfähigkeit unserer Programme geben, da hierfür die Entscheidung der jeweiligen Beratungsstelle vorausgeht. Bei Interesse an einer Kompass-Förderung sprechen Sie uns einfach an – wir geben Ihnen gern erste Hinweise und unterstützen beim weiteren Vorgehen.

Bildungsurlaub

Ein weiterer möglicher Förderweg ist die Nutzung von Bildungsurlaub (auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit). Arbeitnehmer mit Beschäftigungsschwerpunkt in einem Bundesland mit Bildungsurlaub-Regelung haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlt freigestellte Weiterbildungstage pro Jahr, sofern die Weiterbildung bestimmte Voraussetzungen erfüllt und bei der zuständigen Stelle anerkannt ist.

Was Sie dazu wissen sollten:

  • Arbeitnehmer, die seit einer bestimmten Zeit beim Arbeitgeber beschäftigt sind, können in vielen Bundesländern bis zu fünf Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr beantragen.
    bildungsurlaub.de
  • Der Antrag auf Bildungsurlaub wird schriftlich beim Arbeitgeber gestellt; bei fristgerechter Antragstellung gilt er in der Regel als genehmigt, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.
    bildungsurlaub.de
  • Damit Bildungsurlaub genutzt werden kann, muss die Weiterbildungsmaßnahme für Bildungszeit durch die zuständige Landesstelle anerkannt sein und die Teilnahmebestätigung vorgelegt werden.
    bildungsurlaub.de
  • Für berufliche Weiterbildungen wird der Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgelts während des Bildungsurlaubs in der Regel vom Arbeitgeber übernommen.

Unsere Bildungsangebote sind in Baden-Württemberg offiziell als Bildungsurlaub anerkannt.

Damit erfüllen unsere Ausbildungen und Kurse alle gesetzlichen Voraussetzungen und können dort entsprechend beantragt werden.


Sie interessieren sich für eine Teilnahme aus einem anderen Bundesland?

Sprechen Sie uns gerne an. Die Regelungen zum Bildungsurlaub unterscheiden sich je nach Bundesland, und wir unterstützen Sie gerne dabei, die passenden Anerkennungsmöglichkeiten zu prüfen.

Ihr persönlicher Fördercheck

Möglichkeiten wie die Kompass-Förderung oder Bildungsurlaub können interessante Wege sein, Weiterbildungen finanziell oder zeitlich zu entlasten. Da die konkrete Förderfähigkeit abhängig von individuellen Voraussetzungen und den jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist, beraten wir Sie gern unverbindlich zu den einzelnen Optionen.

 

Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen bei der Orientierung.

E Mail: office@kroeberkom.de
Telefon: 07152 90 65 980

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