Für unsere Ausbildungen erhalten Sie die

ESF Plus Förderung

Viele unserer Ausbildungen sind für die ESF Plus Förderung in Baden-Württemberg zugelassen.

Welche Förderungen gibt es?

Die ESF Plus Förderung unterstützt Menschen in Baden-Württemberg dabei, sich beruflich weiterzuentwickeln und neue Chancen zu nutzen. Gefördert werden Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Gründungswillige sowie Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, sofern Wohn- oder Unternehmenssitz in Baden-Württemberg liegen.

 

Wer jünger als 55 Jahre ist, erhält 30 Prozent Ermäßigung auf die Kursgebühr.
Teilnehmende ab 55 Jahren profitieren sogar von einer Unterstützung in Höhe von 70 Prozent.

 

Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) in Baden-Württemberg und aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg finanziert (Landeskofinanzierungsmittel).

Was die ESF Förderung erreichen möchte

Unser Arbeitsumfeld verändert sich rasant und viele Menschen stehen vor neuen Herausforderungen. Die Förderung setzt genau hier an und verfolgt klare Ziele:
• Fachkräfte langfristig gewinnen und qualifizieren
• Menschen dabei unterstützen, sich neuen beruflichen Anforderungen anzupassen
• Die berufliche Mobilität stärken
• Lebenslanges Lernen als persönliche Chance fördern


Die geförderten Fachkurse helfen dabei, berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen zu erweitern oder zu vertiefen.

Wer kann die Förderung nutzen

Die ESF Plus Förderung richtet sich an folgende Personengruppen:

 

  • Beschäftigte, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten
  • Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Wohn oder Unternehmenssitz im Land
  • Menschen, die eine Gründung planen und in Baden-Württemberg leben oder beschäftigt sind
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger mit Wohnsitz in Baden-Württemberg
  • Besonders willkommen sind Teilnehmende ab 55 Jahren, sofern der 55. Geburtstag vor Kursbeginn oder während des Kurszeitraums liegt

Wer leider nicht gefördert werden kann

  • Beschäftigte des Bundes, der Länder, Stadt und Landkreise sowie der Städte und Gemeinden. Eine Ausnahme bilden Mitarbeitende rechtlich selbständiger Unternehmen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden
  • Beschäftigte von Transfergesellschaften
  • Einzelbetrieblich zugeschnittene Kurse
  • Angebote, die auf den Verkauf, Vertrieb oder die Anwendung eigener Produkte abzielen
  • Studiengänge jeglicher Art, einschließlich berufsbegleitender Studiengänge wie Fernstudium, Abendstudium, Wochenendstudium sowie Zusatz, Aufbau und Weiterbildungsstudiengänge
  • Kurse zu persönlichen Arbeitstechniken, etwa Zeit, Selbst oder Stressmanagement
  • Angebote, die überwiegend der Persönlichkeitsentwicklung, Gesundheitsprävention, Erholung, Unterhaltung, privaten Haushaltsführung oder sportlicher oder künstlerischer Betätigung dienen
  • Kurse mit Inhalten, Methoden oder Technologien von L. Ron Hubbard
  • Angebote, die menschenverachtende, extremistische, rassistische oder sexistische Inhalte verbreiten 

     

Vor jeder Zulassung wird geprüft, ob Sie zur förderfähigen Zielgruppe gehören.

Wie hoch ist die Förderung

  • Für alle Kurse, die ab dem 1. September 2025 beginnen, gelten folgende Fördersätze:
  • 30 Prozent Zuschuss zur Teilnahmegebühr
  • 70 Prozent Zuschuss für Teilnehmende ab 55 Jahren
  • 70 Prozent Zuschuss für Teilnehmende ohne Berufsabschluss

    Die Mehrwertsteuer kann nicht bezuschusst werden.
    Wichtig ist außerdem, dass der 55. Geburtstag vor oder während des Kurses liegen muss.

So einfach beantragen Sie die ESF Förderung

Alle Teile unserer Happy Flex Ausbildung Systemischer Coach und Systemischer Business Coach sowie die Ausbildungen Team Coach und Systemische Ausbildungsbegleitung StuZubi Coach sind vollständig förderfähig.

Wenn Sie sich für eine Ausbildung entschieden haben, melden Sie sich über unsere Website an und geben an, dass Sie die ESF Plus Förderung nutzen möchten.
Direkt nach Ihrer Anmeldung schicken wir Ihnen zwei oder maximal drei Fragebögen per E-Mail die sie ausfüllen und an uns zurückschicken müssen.
Die Fragebögen liefern uns alle wichtigen Angaben für die Förderprüfung, unter anderem zu Alter und beruflicher Situation.
Je nach Förderart kann es sein, dass Sie Nachweise einreichen müssen.
Für die Förderung ab 55 Jahren benötigen wir beispielsweise eine Ausweiskopie.

Um alles Weitere kümmern wir uns.

Teilnahme und Zahlung

Sobald die Förderung bewilligt wurde, starten Sie ganz normal in Ihre Ausbildung.
Die Rechnung für die Ausbildung wird automatisch um Ihren Förderbetrag reduziert und Sie übernehmen nur den restlichen Eigenanteil.

Wie sicher ist ein Förderplatz

Die Fördermittel des ESF sind begrenzt.


Wir von KRÖBER Kommunikation setzen alles daran, ausreichend Förderplätze für unsere Ausbildungen zur Verfügung zu stellen, damit möglichst alle Interessierten profitieren können.

Bei Ihrer Anmeldung informieren wir Sie über die aktuelle Verfügbarkeit.
Es lohnt sich, frühzeitig zu buchen. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns gerne an.

Ist die Förderung vom Einkommen abhängig

Nein. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Förderung unabhängig vom Einkommen.

Kann ich mehrere Ausbildungen fördern lassen

Ja, das ist möglich. Solange noch Fördermittel vorhanden sind, können Sie mehrere Ausbildungen/Kurse besuchen und fördern lassen.

E Mail: office@kroeberkom.de
Telefon: 07152 90 65 980

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